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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Getränke Widmann GmbH für den Getränke- und Dienstleistungsservice im Bereich der Messe München GmbH
 
§ 1 Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Getränke WIDMANN GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
 
§ 2 Lieferungen und Leistungen
Die Angebote der Getränke WIDMANN GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Getränke WIDMANN GmbH oder durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden.
 
Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen an allen Auf- und Abbautagen sowie den Messetagen gemäß der Disposition der Getränke WIDMANN GmbH.
 
Lieferungen: Bei einem Bestellungseingang bis 13.00 Uhr wird die Ware, soweit vorrätig, am gleichen Tag geliefert. Bei einem Bestellungseingang nach 13.00 Uhr wird am nächsten Tag geliefert. Einzelanlieferungen mit einem Warenwert unter 100 Euro, werden mit einem Mindermengenzuschlag von 20 Euro je Anlieferung beaufschlagt. Für Verzögerungen oder Änderungen der Anlieferzeiten bei großen Messen oder Verkehrsproblemen im Bereich der Messe München kann keine Gewähr übernommen werden. Die Getränke WIDMANN GmbH behält sich vor, Lieferungen auch vor dem täglichen Messebeginn und nach Messeschluss durchzuführen. Sollte zu diesen Zeiten keine Standwache vor Ort sein, wird für die angelieferte Ware keine Haftung übernommen.
 
Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Getränke WIDMANN GmbH ausdrücklich vorbehalten.
 
§ 3 Qualität und Haftung
Qualitätsmängel an gelieferten Waren sind der Firma Getränke WIDMANN GmbH unverzüglich mitzuteilen.
 
Ein Schadensersatzanspruch kann gegenüber der Getränke WIDMANN GmbH nur geltend gemacht werden, wenn ein vorsätzliches Handeln oder eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
 
Tritt die Firma Getränke WIDMANN GmbH als Vermieter auf, haftet Sie in keiner Weise für eventuell auftretende Schäden an Garderobe oder Gesundheit durch die Benutzung der Mietartikel. Eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber dritten Personen trägt der Mieter. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Anlieferung an den Stand. Dies gilt auch dann, wenn der Stand bei der Anlieferung nicht besetzt ist.
 
§ 4 Konditionen, Rechnungsstellung
Die Lieferung der Getränke WIDMANN GmbH erfolgt zu den Abgabepreisen der jeweils gültigen Preisliste bzw. zu den Konditionen des speziell schriftlich erstellten persönlichen Angebotes, zuzüglich Pfand und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden unverzüglich mit der Bekanntgabe der neuen Preise an den Kunden wirksam.
 
Getränkerücknahme ist grundsätzlich nur bei Mehrwegwaren in ganzen Gebindeeinheiten, Original verschlossen, in sauberem und unbeschädigtem Zustand möglich. Unvollständige Kästen und einzelne Flaschen werden nur als Leergut mit dem jeweils gültigen Pfandsatz gutgeschrieben. Für Original Gebinde berechnen wir eine Rücknahmegebühr von 2,50 EURO. Alle anderen Waren wie Wein, Sekt, Champagner, Kaffee, Lebensmittel oder Spirituosen etc. werden nicht zurück gekauft.
 
Einzelanlieferungen an Aussteller, bei denen kein Dauerbezug während der Messedauer vorliegt, werden bei einem Nettowarenwert unter 250 EURO mit einer Anliefergebühr von 35  EURO beaufschlagt. Bei solchen Einzelanlieferungen erfolgt keine Warenrücknahme mit Gutschrift.
 
Die Rechnungen der Getränke WIDMANN GmbH sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, in einzelnen Fällen eine Vorauszahlung zu verlangen. Bei Rechnungsstellung ins Ausland wird eine grundsätzliche Bankbearbeitungsgebühr von 15,- EURO (Europa) zuzüglich der gesetzl. Mwst. erhoben. Alle Anlieferungen unter 200,- EURO sind sofort bei Anlieferung zu bezahlen. Zur Zahlung stehen folgende Möglichkeiten offen:

  • Barzahlung in EURO ohne zusätzliche Gebühren,
  • Deutsche EC-Kartenzahlung zuzüglich einer Bankbearbeitungsgebühr von 1,- EURO oder
  • Zahlung durch Maestro EC Karten (ausländische EC-Karten) zuzüglich einer Bankbearbeitungsgebühr von 3,- EURO.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Werden Zahlungen nicht sofort nach Rechnungserhalt geleistet, hat die Getränke WIDMANN GmbH das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen "Euribor (Euro) drei Monate" zu verlangen.
 
Getränke WIDMANN GmbH behält sich vor, aus wichtigem Grund - insbesondere bei Verschlechterung der Kredit- bzw. Zahlungsfähigkeit des Abnehmers - ein gegebenes Zahlungsziel zu kürzen, Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen.
 
Alle Fahrer der Getränke WIDMANN GmbH sind zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.
 
§ 5 Rechnungsprüfung
Abrechnungen (Rechnungen/Lieferscheine/Kontoauszüge) sind unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Reklamationen sind dem Fahrer oder der Getränke WIDMANN GmbH unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Getränke WIDMANN GmbH (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Forderungen bezahlt hat, welche die Getränke WIDMANN GmbH jetzt und künftig gegen ihn hat.
 
Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
 
Veräußert der Kunde Vorbehaltsware, so tritt er der Getränke WIDMANN GmbH schon jetzt bis zur Tilgung aller ausstehenden Forderungen der Getränke WIDMANN GmbH die Ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Kunden mit allen seinen Sicherheiten, Nebenrechten und Eigentumsvorbehalten ab. Die Getränke WIDMANN GmbH kann verlangen, dass der Kunde seinen Abnehmern die Abtretung mitteilt und der Getränke WIDMANN GmbH alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Produkten zu einem Gesamtpreis veräußert, so gilt die obige Abtretung nur in Höhe des Rechungswertes der Vorbehaltsware.
 
§ 7 Leergut
Leergut in der Form von Flaschen, Träger, Fässer, CO2-Flaschen, Paletten usw. bleibt unveräußerliches Eigentum der Getränke WIDMANN GmbH oder des Herstellers der Handelsware. Dem Kunden wird das Leergut nur zur vorübergehenden, bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen.
 
Um den Anspruch auf Rückgabe des Leergutes zu sichern, wird ein Pfandgeld gemäß den jeweils gültigen Pfandbeträgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Der jeweilige Pfandbetrag ist auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist zusammen mit dem Kaufpreis der Ware fällig.
 
Der Kunde ist verpflichtet das bezogene Leergut zurückzugeben. Fremde, nicht von der Getränke WIDMANN GmbH angelieferte Leergüter oder unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Getränke WIDMANN GmbH zurückweisen.
 
Für unbeschädigt zurückgegebenes Leergut zahlt die Getränke WIDMANN GmbH jeweils Gutschriften in Höhe des bezahlten Pfandes zzgl. der gesetzlichen MwSt. aus. Abholung von Leergut und Rückware erfolgt jeweils am letzten Messetag drei Stunden vor, bis drei Stunden nach Ende der Messe. Eine Zusage genauer Abholzeiten ist wegen der Vielzahl der Abholstellen und unvorhersehbarer Fremdeinflüsse nicht möglich.
 
§ 8 Schankanlagen - Abnahme und Service
Für Schankanlagen gibt es klare, eindeutige gesetzliche Vorschriften. Abnahmen und Prüfungen sind der jeweils zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Firma Getränke WIDMANN GmbH verrichtet die Dienstleistungen nach den jeweils gültigen technischen Regeln und gesetzlichen Grundlagen für Schankanlagen. Sie betreibt eine ständige Fortbildung und verfügt über den "Sachkundigen" und die "Befähigte  Person" nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Die Firma Getränke WIDMANN GmbH ist durch die Handwerkskammer für München und Oberbayern zum Schankanlagenbau zugelassen.
 
Kosten für vorgeschriebene Prüfungen hat der Auftraggeber (Aussteller) in voller Höhe zu tragen. Die Firma Getränke WIDMANN GmbH ist berechtigt nach Erteilung eines Auftrags durch den Aussteller oder seines gesetzlichen Vertreters eine Wartung, Instandsetzung, Reparatur oder Reinigung der Schankanlage auszuführen. Die Kosten trägt der Aussteller.
 
Die Reinigung von Schankanlagen wird nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Jede Anlage ist vor der Inbetriebnahme zu reinigen. Hierfür sind verschiedene Reinigungsverfahren zugelassen. Die Getränke WIDMANN GmbH führt die jeweils notwendige und bestmögliche Art der Reinigung bei der jeweiligen Anlage durch. Die Kosten für diese Reinigungen hat der Mieter einer Anlage bzw. der Aussteller zu tragen. Der Aussteller ist verpflichtet die Reinigung der abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommenden Teile der Zapfarmatur täglich einmal selbst durchzuführen. Als Grundlage für die Reinigung gilt der § 11 der Schankanlagen-Verordnung.
 
§ 9 Schankanlagenaufstellung und -bau
Aufstellung/Montage/Einbau usw. von Schankanlagen erfolgen nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Für Hilfskräfte, insbesondere für den Eintransport, die ggf. erforderlichen Rüst- oder Hebewerkzeuge und die sonstigen für die Aufstellung der Geräte notwendigen Gegenstände hat der Aussteller auf seine Kosten zu sorgen. Unsere Leistungen beginnen ab Steckdose, bzw. Wasserhahn. Alle Tischler-, Maler-, Installations- und sonstige Standbauarbeiten und Verrichtungen, die mit den Arbeiten der Getränke WIDMANN GmbH zusammenhängen sind vom Aussteller zu übernehmen und rechtzeitig zu leisten. Gleiches gilt für die Lieferung und Verlegung aller Rohrleitungen für Dampf, Abwasser, Kondenswasser, Kalt- und Warmwasser, Gas- und elektrische Leitungen, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart. Alle diese, für Geräte der Getränke WIDMANN GmbH notwendigen Vorarbeiten sind rechtzeitig vor Aufstellung der Geräte durch den Aussteller durchzuführen. Der Aussteller trifft auf seine Kosten die etwa notwendigen Vereinbarungen mit dem Gewerbeaufsichtsamt und der Messe München GmbH.
 
§ 10 Schankanlagen - Sonderteile
Bei dem speziellem Schankanlagenbau für Aussteller mit Sonderbauteilen, die nicht aus dem Standardprogramm des Verleihsortiments stammen, gilt zusätzlich: Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund z.B. höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen die der Getränke WIDMANN GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat die Getränke WIDMANN GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Mängel an Transportmitteln oder behördliche Anordnungen.
 
Dies gilt auch dann wenn sie bei Lieferanten der Getränke WIDMANN GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten. Sie berechtigen die Getränke WIDMANN GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges ist ausgeschlossen. § 649 Satz 2 BGB gilt entsprechend.
 
§ 11 Leihgegenstände
Alle Leihgegenstände werden dem Abnehmer nur für die vereinbarte Messezeit überlassen. Das Leihinventar kann jederzeit überprüft, ausgewechselt oder zurückgefordert werden.
 
Die Leihgegenstände werden dem Kunden in einem ordnungsgemäßen Zustand überlassen und sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet auf seine Kosten das Leihinventar gegen Feuer und Diebstahl versichern. Die Endreinigung und gegebenenfalls erforderliche Reparaturen, die durch das Verschulden des Kunden entstanden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
 
Der Kunde verpflichtet sich, die Leihgegenstände nach Beendigung der Leihzeit vollständig, unter Berücksichtigung der normalen betriebsbedingten Abnutzung, in gutem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Leihgegenstände sind zum jeweiligen Zeitwert vom Mieter zu ersetzen.
 
§ 12 Haftung und weitergehende Gewährleistung
Die Getränke WIDMANN GmbH übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherungen der Hersteller und Vorlieferanten. Gleiches gilt für Werbeaussagen in Hersteller- und Lieferantenprospekten. Insoweit sind Schadensersatzansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sowie Verletzung von Nebenpflichten - ausgeschlossen. Die Getränke WIDMANN GmbH haftet ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Garantiezusagen eines Herstellers werden lediglich durch die Getränke WIDMANN GmbH weitergegeben ohne diese jedoch rechtsverbindlich selbst zu übernehmen.
 
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
 
Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Ottersberg, Landkreis Ebersberg. Gerichtsstand ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
 
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Eine Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze wird ausgeschlossen.
 
§ 14 Datenschutz
Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert und verarbeitet. Sie werden in keinem Fall weitergegeben. Sie dienen nur der Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Getränke Widmann GmbH. Auf Wunsch erhält der Kunde Auskunft über die gespeicherten Daten. Auf Wunsch des Kunden werden personenbezogene Daten, die nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Buchführung erforderlich sind, gelöscht.
 
 
Stand dieser AGB: 1. Januar 2007

Firma:

Getränke WIDMANN GmbH
Melchior-Huber-Str. 36
D-85652 Ottersberg
 
Telefon 08 121 - 84 53
Telefax 08 121 - 78 422
 
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Geschäftsführer:
Martin Widmann, Kaufmann und prakt. Betriebswirt
und Anna Widmann
Die GmbH ist eingetragen unter HRB 52 344 beim AG München
 
Ust-Id.: DE 13 11 78 760

 

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